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| Schweizerische Gesellschaft für Transaktionsanalyse |
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Standesregeln |
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Die Standesregeln informieren
die Öffentlichkeit darüber, welches
Verhalten sie von den Mitgliedern dieser Gesellschaft
in Bezug auf ethische und professionelle Fragen
erwarten kann.
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Diese Richtlinien sind auf
der Grundlage der entsprechenden Erklärungen
der Inter-nationalen und der Europäischen
Gesellschaft für Transaktionsanalyse (ITAA
und EATA) formuliert. Sie informieren die Mitglieder
der SGTA darüber, welches Verhalten in (1.)
ethischen und (2.) professionellen
Fragen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung
von ihnen erwartet wird, wenn sie dieser Gesellschaft
angehören.
Ferner (3.) informieren sie über
das Vorgehen bei Regelverletzungen.
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Die SGTA hat das Recht, die
Mitgliedschaft aufzuheben oder zu empfehlen, dass
der Ausbildungsvertrag eines Mitglieds annulliert
wird, wenn das Verhalten des Mitglieds nicht den
in diesen Richtlinien dargelegten Grundsätzen
entspricht und der/die Betreffende auch nach entsprechender
Konfrontation durch die Gesellschaft dieses Verhalten
nicht ändert.
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2.
RICHTLINIEN FÜR DIE BERUFSPRAXIS
2.1. Titel
2.2. Grundsätze für die Werbung
2.3. Grundsätze für den Umgang mit dem
TA-Symbol |
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| 3.
DAS VERFAHREN BEI REGELVERLETZUNGEN |
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